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DIN 19235
Störmeldeanlagen sollen folgende in DIN 19235 festgelegten
Meldungsarten unterstützen:
1. Störmeldungen mit Dauerlicht
2. Neuwertmeldungen mit Einfachblinklicht
3. Erstwertmeldungen mit Einfachquittierung
4. Motormeldungen
A: Störmeldung mit Dauerlicht (DIN 19235 4.1.1)
Ein zu meldender Betriebszustand wird mit Dauerlicht einer Meldung,
der dieser Meldung zugeordnet ist, angezeigt. Gleichzeitig werden
ein zentraler Hör- und Sichtmelder, der dieser Meldung zugeordnet
ist, aber auch anderen Meldungen zugeordnet sein kann,
eingeschaltet. Ein Quittiersignal schaltet den zentralen Hör- und
Sichtmelder gemeinsam ab.
B Neuwertmeldung (DIN 19235 4.1.2.1)
Bei der Neuwertmeldung wird jeder neu zu meldende Betriebszustand
durch Blinken angemeldet, das bis zum Quittieren des Sichtmelders
bestehen bleibt. Gleichzeitig wird ein einer Meldung oder mehreren
Meldungen zugeordneter zentrale Hör- und Sichtmelder eingeschaltet.
Der Sichtmelder und die zentralen Melder werden mit dem
Quittiersignal abgeschaltet.
Der zentrale Hörmelder wird beim Quittieren sofort abgeschaltet. Ist
beim Quittieren der zu meldende Betriebszustand noch vorhanden, geht
das Blinken in Dauerlicht über. Dies erlischt erst, wenn der
Betriebszustand in den nicht zu meldenden übergeht. Im anderen Falle
erlischt das Blinklicht unmittelbar nach der Quittierung.
C Erstwertmeldung (DIN 19235 4.1.3.1)
Nur dem zuerst zu meldenden Betriebszustand wird Blinken, allem
nachfolgenden Dauerlicht zugeordnet. Gleichzeitig wird ein einer
Meldung oder mehreren Meldungen zugeordneter zentraler Hör- und
Sichtmelder eingeschaltet.
Ist beim Quittieren der zu meldende Betriebszustand noch vorhanden,
bleibt der Sichtmelder noch als Dauersignal aktiviert. Er erlischt
erst, wenn der Betriebszustand in den nicht zu meldenden übergeht.
D Motormeldung (DIN 19235 4.1.4.1)
Die Motormeldung zeigt durch Blinklicht und akustische Meldung an,
wenn ein Sollzustand, z.B. Ansteuerung eines Schaltaktors, mit dem
Ist-Zustand, z.B. Rückmeldekontakt vom Betriebsmittel, nicht
übereinstimmt. Das bedeutet, es findet ein direkter Vergleich der
Eingangs- und Ausgangszustände statt.
Der einem Betriebsmittel zugeordnete Sichtmelder zeigt durch
Dauerlicht an, dass das Betriebsmittel eingeschaltet sein soll und
auch eingeschaltet ist. Der einen Betriebsmittel zugeordnete
Sichtmelder blinkt, wenn das Betriebmittel eingeschaltet sein soll,
aber abgeschaltet hat. Es blinkt ebenfalls, wenn das Betriebsmittel
sich eingeschaltet hat, aber nicht eingeschaltet sein soll.
Gleichzeitig wird ein einer oder mehreren Meldungen zugeordneter
zentraler Hör- und Sichtmelder eingeschaltet. Der zentrale Hörmelder
wird gemeinsam mit dem einzelnen Sichtmelder quittiert, d.h. es wird
nur eine gemeinsame Quittung verwendet.
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