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 Integral Security //Störmeldeanlagen / DIN 19235

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weiterführende Informationen:

   
   
   
 

DIN 19235

Störmeldeanlagen sollen folgende in DIN 19235 festgelegten Meldungsarten unterstützen:

1. Störmeldungen mit Dauerlicht
2. Neuwertmeldungen mit Einfachblinklicht
3. Erstwertmeldungen mit Einfachquittierung
4. Motormeldungen

A: Störmeldung mit Dauerlicht (DIN 19235 4.1.1)
Ein zu meldender Betriebszustand wird mit Dauerlicht einer Meldung, der dieser Meldung zugeordnet ist, angezeigt. Gleichzeitig werden ein zentraler Hör- und Sichtmelder, der dieser Meldung zugeordnet ist, aber auch anderen Meldungen zugeordnet sein kann, eingeschaltet. Ein Quittiersignal schaltet den zentralen Hör- und Sichtmelder gemeinsam ab.

B Neuwertmeldung (DIN 19235 4.1.2.1)
Bei der Neuwertmeldung wird jeder neu zu meldende Betriebszustand durch Blinken angemeldet, das bis zum Quittieren des Sichtmelders bestehen bleibt. Gleichzeitig wird ein einer Meldung oder mehreren Meldungen zugeordneter zentrale Hör- und Sichtmelder eingeschaltet. Der Sichtmelder und die zentralen Melder werden mit dem Quittiersignal abgeschaltet.
Der zentrale Hörmelder wird beim Quittieren sofort abgeschaltet. Ist beim Quittieren der zu meldende Betriebszustand noch vorhanden, geht das Blinken in Dauerlicht über. Dies erlischt erst, wenn der Betriebszustand in den nicht zu meldenden übergeht. Im anderen Falle erlischt das Blinklicht unmittelbar nach der Quittierung.

C Erstwertmeldung (DIN 19235 4.1.3.1)
Nur dem zuerst zu meldenden Betriebszustand wird Blinken, allem nachfolgenden Dauerlicht zugeordnet. Gleichzeitig wird ein einer Meldung oder mehreren Meldungen zugeordneter zentraler Hör- und Sichtmelder eingeschaltet.
Ist beim Quittieren der zu meldende Betriebszustand noch vorhanden, bleibt der Sichtmelder noch als Dauersignal aktiviert. Er erlischt erst, wenn der Betriebszustand in den nicht zu meldenden übergeht.

D Motormeldung (DIN 19235 4.1.4.1)
Die Motormeldung zeigt durch Blinklicht und akustische Meldung an, wenn ein Sollzustand, z.B. Ansteuerung eines Schaltaktors, mit dem Ist-Zustand, z.B. Rückmeldekontakt vom Betriebsmittel, nicht übereinstimmt. Das bedeutet, es findet ein direkter Vergleich der Eingangs- und Ausgangszustände statt.
Der einem Betriebsmittel zugeordnete Sichtmelder zeigt durch Dauerlicht an, dass das Betriebsmittel eingeschaltet sein soll und auch eingeschaltet ist. Der einen Betriebsmittel zugeordnete Sichtmelder blinkt, wenn das Betriebmittel eingeschaltet sein soll, aber abgeschaltet hat. Es blinkt ebenfalls, wenn das Betriebsmittel sich eingeschaltet hat, aber nicht eingeschaltet sein soll.
Gleichzeitig wird ein einer oder mehreren Meldungen zugeordneter zentraler Hör- und Sichtmelder eingeschaltet. Der zentrale Hörmelder wird gemeinsam mit dem einzelnen Sichtmelder quittiert, d.h. es wird nur eine gemeinsame Quittung verwendet.
 

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