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Absicherung einer Fluchttüre
Die Hauptaufgabe von Fluchtwegsicherungssystemen ist die
zuverlässige Öffnung der Türen in Gefahrensituationen bei
gleichzeitigem Schutz gegen mißbräuchliche Nutzung der Türe. Außer
der manuellen Freigabe über den Nottaster ist auch eine automatische
Entriegelung z.B. über eine Brandmeldeanlage möglich.
Zeitweise sollen die gesicherten Fluchttüren aber für berechtige
Personen begehbar sein, sei es von innen und/oder von außen,
kurzzeitig oder auch für einen kurzen oder einen längeren Zeitraum.
Zu diesem Zweck ist eine Entriegelung - ohne Alarmierung - z.B. mit
Schlüsseln oder über ein Zutrittskontrollsystem möglich.
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