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In welchen Objekten Brandmeldeanlagen
erforderlich sind und durch welche Melder alle Möglichkeiten der
Brandfrüherkennung sinnvoll erschlossen werden, sollte im Vorfeld
der Anlagenplanung bereits im Brandschutzgutachten festgelegt
werden.
Kommt es zum Einbau einer derartigen Anlage in Verbindung mit der
Aufschaltung auf eine Leitstelle der örtlichen Feuerwehr, so sollten
grundsätzlich die Planungs- und Ausführungs-unterlagen den
zuständigen Brandschutzbehörden zur Bestätigung vorgelegt werden.
Da es in den einzelnen Städten unterschiedliche Bedingungen und
Vorschriften gibt, ist es weiterhin notwendig, von der zuständigen
Brandschutzbehörde die "Technischen Anschlussbedingungen"
abzufordern.
Ein heißes Thema ist die Fehl- bzw. Falschalarmhäufigkeit. Hier
bedarf es einer sorgfältigen Prüfung aller Umgebungsbedingungen und
Einflussgrößen, bevor mit der Realisierung der Anlage begonnen wird.
Vertrauen Sie hier auf unsere Erfahrung als Facherrichter und
ersparen Sie sich eine Menge Ärger, indem Sie mit uns
zusammenarbeiten.
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