| |
Alarmierung, Alarmweitermeldung, Service
Alarmierungseinrichtungen sind ein wichtiger Bestandteil jeder
Brandmeldeanlage, denn diese setzen die Signale der Sensoren in ein
optisches bzw. akustisches Signal um und sorgen so für die
frühzeitige Organisation der Evakuierung und damit der Rettung von
Leben und Sachwerten. So werden an die Leitungsverlegungen der
akustischen Signalgeber hohe Ansprüche an den Funktionserhalt gestellt.
Gleiches gilt für die Tonfolge und die Lautstärke der Signalgeber.
Besonders in Hotelanlagen wird heute auf die Einzelalarmierung pro
Zimmer gesetzt. Realisierbar ist dies durch den Einsatz stromsparender Bus-Signalgeber. Die erforderlichen
Mindestlautstärken sind in DIN Vorschriften definiert.
So wie lokal beim Kunden eine eindeutige Alarmierung wichtig ist,
bedarf es auch einer
funktionssicheren Alarmweitermeldung zur Leitstelle der zuständigen
Feuerwehr. Zur
Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr gibt es einige
wichtige Kriterien
zu beachten:
Durchsicht des LV/Projektes und der Ausschreibungsunterlagen im
Bezug auf die Festlegungen des Brandschutzgutachtens, den
VdS-Empfehlungen, der VDE 0833 und den „Technischen
Anschlussbedingungen der örtlichen Brandschutzbehörden(können von
dort abgefordert werden).
Falls erforderlich, Vorlage der Ausführungsunterlagen beim
Brandschutzamt zwecks Freigabe.
Lokaltermin mit den örtlichen Brandschutzbehörden zur Absprache der
Überwachungskonzeption und der Festlegung der Standorte für
Brandmeldezentrale, Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehrschlüsseltresor,
Freischaltelement und Blitzleuchte.
Abforderung des Freigabeformular für die Schließung des
Feuerwehrschlüsseldepots(FSD), Freischaltelements(FSE) sowie des
Feuerwehrbedienfeldes(FBF) beim Brandschutzamt.
Bestellung FSD und FSE mit beigefügten Freigabeschein durch die autorisierte
Facherrichterfirma für BMA.
Feststellung des zuständigen Konzessionär der Feuerwehr, Einleitung
und Abschluss einer
Konzessionärsvereinbarung zwischen Bauherrn und Konzessionär.
Bereitstellung der Telefonanschlüsse für die Feuerwehraufschaltung,
Check anhand „Technischer Anschlussbedingungen“
Brandschutzbehörde
zu den für die Feuerwehraufschaltung vorliegenden Unterlagen wie:
• Feuerwehrlaufkarten
• Feuerwehreinsatzdateien
• Kurzbedienungsanleitung
• Unterzeichneter Wartungs- und Servicevertrag
• Beschilderung
• Revisionsunterlagen
Für Brandmeldeanlagen schreibt der Gesetzgeber den Abschluss eines
Wartungs- und Servicevertrages zwingend vor. Das heißt, dass diese
Anlagen vierteljährlich durch eine DIN 14675 zertifizierten
Fachbetrieb für Brandmeldetechnik zu warten und instandzuhalten
ist. Natürlich setzt dies die Fachkunde des installierten
Brandmeldesystems voraus.
Gleichzeitig unterhält die Servicefirma einen 24 Std.
Bereitschaftsdienst. Alle Tätigkeiten
und Ereignisse werden in einem Betriebsbuch dokumentiert.
|
 |