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 Integral Security //Brandmeldeanlagen / Alarmierung, Alarmweitermeldung, Service

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Alarmierung, Alarmweitermeldung, Service

Alarmierungseinrichtungen sind ein wichtiger Bestandteil jeder Brandmeldeanlage, denn diese setzen die Signale der Sensoren in ein optisches bzw. akustisches Signal um und sorgen so für die frühzeitige Organisation der Evakuierung und damit der Rettung von Leben und Sachwerten. So werden an die Leitungsverlegungen der akustischen Signalgeber hohe Ansprüche an den Funktionserhalt gestellt. Gleiches gilt für die Tonfolge und die Lautstärke der Signalgeber. Besonders in Hotelanlagen wird heute auf die Einzelalarmierung pro Zimmer gesetzt. Realisierbar ist dies durch den Einsatz stromsparender Bus-Signalgeber. Die erforderlichen Mindestlautstärken sind in DIN Vorschriften definiert.
So wie lokal beim Kunden eine eindeutige Alarmierung wichtig ist, bedarf es auch einer
funktionssicheren Alarmweitermeldung zur Leitstelle der zuständigen Feuerwehr. Zur
Aufschaltung einer Brandmeldeanlage auf die Feuerwehr gibt es einige wichtige Kriterien
zu beachten:

Durchsicht des LV/Projektes und der Ausschreibungsunterlagen im Bezug auf die Festlegungen des Brandschutzgutachtens, den VdS-Empfehlungen, der VDE 0833 und den „Technischen Anschlussbedingungen der örtlichen Brandschutzbehörden(können von dort abgefordert werden).

Falls erforderlich, Vorlage der Ausführungsunterlagen beim Brandschutzamt zwecks Freigabe.

Lokaltermin mit den örtlichen Brandschutzbehörden zur Absprache der Überwachungskonzeption und der Festlegung der Standorte für Brandmeldezentrale, Feuerwehrbedienfeld, Feuerwehrschlüsseltresor, Freischaltelement und Blitzleuchte.

Abforderung des Freigabeformular für die Schließung des Feuerwehrschlüsseldepots(FSD), Freischaltelements(FSE) sowie des Feuerwehrbedienfeldes(FBF) beim Brandschutzamt.

Bestellung FSD und FSE mit beigefügten Freigabeschein durch die autorisierte Facherrichterfirma für BMA.
Feststellung des zuständigen Konzessionär der Feuerwehr, Einleitung und Abschluss einer
Konzessionärsvereinbarung zwischen Bauherrn und Konzessionär.

Bereitstellung der Telefonanschlüsse für die Feuerwehraufschaltung, Check anhand „Technischer Anschlussbedingungen“ Brandschutzbehörde zu den für die Feuerwehraufschaltung vorliegenden Unterlagen wie:

• Feuerwehrlaufkarten
• Feuerwehreinsatzdateien
• Kurzbedienungsanleitung
• Unterzeichneter Wartungs- und Servicevertrag
• Beschilderung
• Revisionsunterlagen

Für Brandmeldeanlagen schreibt der Gesetzgeber den Abschluss eines Wartungs- und Servicevertrages zwingend vor. Das heißt, dass diese Anlagen vierteljährlich durch eine DIN 14675 zertifizierten Fachbetrieb für Brandmeldetechnik zu warten und instandzuhalten
ist. Natürlich setzt dies die Fachkunde des installierten Brandmeldesystems voraus.
Gleichzeitig unterhält die Servicefirma einen 24 Std. Bereitschaftsdienst. Alle Tätigkeiten
und Ereignisse werden in einem Betriebsbuch dokumentiert.
 

 

 

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